Reformen erzeugen Handlungsbedarf!

In der letzten Zeit hat es verschiedene neue Gesetze gegeben, auf die hin und wieder auch in unseren Newsletters hingewiesen wurde. Besonders hervorzuheben sind wegen ihrer herausragenden Bedeutung für die Praxis in Beratung und Prozess die Reform des Schuldrechts und die Reform des Zivilprozessrechts, die am 1.1.2002 in Kraft treten. Siehe auch unsere Newsletter

"Zivilprozess reformiert" und "Neues Schuldrecht"

Während es im Prozess die Aufgabe des Anwalts ist, die Neuerungen zu beachten und allenfalls der Mandantschaft das Beinahe-Ende des dreistufigen Gerichtssystems zu erklären, geht es in der Schuldrechtsreform für die Mandanten um sehr viel mehr. Nicht der - hoffentlich die Ausnahme bildende - Streitfall erzeugt den Handlungsbedarf, sondern das tägliche Geschäft wird von Änderungen betroffen, die in vielerlei Hinsicht in den Rechtstexten im Geschäftsverkehr unmittelbar umgesetzt werden müssen. Vor allem wer mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Formularverträgen arbeitet, aber auch jeder andere, der im Alltag mit Kauf- und Werkverträgen umzugehen hat, muss sich und all diejenigen Texte an die neuen Bedingungen anpassen, welche in das Kauf- und/oder Werkvertragsrecht führen. Auch Richter und Anwälte müssen sich in die Materie einarbeiten (im Internet finden sich inzwischen zahlreiche Texte dazu, etwa die Literaturhinweise unter www.schuldrechtsreform.com oder am Lehrstuhl Prof. Lorenz an der Universität München, sowie in unserem Advoselect Newsletter, der im Januar 2002 erscheinen wird). Vertraute Rechtsbegriffe werden Vergangenheit, bisher von der Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitute und verschiedene Nebengesetze werden Bestandteil des BGB, Verjährungsfristen ändern sich zum Teil dramatisch (die Regelverjährung beträgt nicht mehr dreißig, sondern nur noch drei Jahre!), Paragraphen-Nummern ändern sich etc. etc.



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