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Am 17.7.2002 wurde von der EU-Kommission eine neue Gruppenfreistellungsverordnung erlassen. Damit sollen die bisherigen Vertriebsstrukturen mit ihren extremen Händlerbindungen an die Hersteller aufgebrochen und eine Liberalisierung des Marktes herbei geführt werden, die dem Verbraucher die Vorteile eines europaweiten Wettbewerbs zu Gute kommen lassen soll. Es bleibt den Herstellern die Möglichkeit, Händlern für bestimmte Gebiete Ausschließlichkeit zuzusichern, wobei jedoch die Einschaltung unabhängiger Zwischenhändler durch die Vertragshändler nicht mehr unterbunden können werden soll. Will der Hersteller dies tun, muss das sog. selektive Vertriebssystem wählen, das den Händler dann nicht auf ein bestimmtes Verkaufsgebiet beschränkt. Händler dürfen nunmehr mehrere Marken gleichzeitig führen. Die Kündigung von Verträgen mit Händlern kann nur noch schriftlich und begründet erfolgen. Ab 1.10.2005 dürfen Händler auch Niederlassungen im Ausland gründen. Ferner dürfen Hersteller unabhängigen Werkstätten nicht mehr den Zugang zu notwendigen Spezialwerkzeugen verweigern. Auch die Verwendung von Originalersatzteilen darf den Werkstätten nicht mehr aufgezwungen werden. (Ansprechpartner: RA Schulz).
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