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Am 01.03.2007 sind gleichzeitig der neunte Rundfunkstaatsvertrag (RStV) der Länder und das neue Telemediengesetz (TMG) des Bundes in Kraft getreten. Gemeinsam bilden die beiden neuen Gesetze den künftigen Rechtsrahmen für sämtliche Telemedien.
Mit dem Wirksamwerden des Telemediengesetzes treten die früheren Internetgesetze sprich das Teledienstgesetzes (TDG), das Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG) und der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) außer Kraft.
Zahlreiche Regelungen der vorgenannten Gesetze sind in das neue Telemediengesetz mehr oder weniger wortgleich übernommen worden oder aus den verschiedenen Internetgesetzen hier zusammengefasst worden.
Nachfolgend sollen die wesentlichen Regelungen, das heißt insbesondere die wenigen tatsächlichen Änderungen zur früheren Rechtslage etwas detaillierter dargestellt werden.
Nachdem unter "I. Der Begriff der Telemedien" näher beleuchtet wird, beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag unter "II. Regelungen des Telemendiengesetzes" im Einzelnen mit
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Für weitergehende Fragen wenden Sie sich jederzeit gerne an Rechtsanwalt Carsten Ulbricht
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