|
In einer globalisierten Welt sind handelsrechtliche Streitigkeiten in vielen Fällen kompliziert und erfordern die Koordination zwischen verschiedenen Jurisdiktionen .
Mit einem verlässlichen europäischen Netzwerk und Partnerkanzleien in der ganzen Welt sind wir jederzeit in der Lage, das richtige Team bereitzustellen, um den jeweiligen Besonderheiten Ihres Falles schnell und effizient gerecht zu werden.
Unsere Mandanten kommen aus den verschiedensten Wirtschaftsbereichen, sowohl aus Deutschland und Frankreich als auch aus Drittstaaten. Ein besonderer Schwerpunkt unseres Commercial Litigation Teams liegt in der Führung von Gewährleistungsprozessen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Serienlieferungen. Hier haben wir sowohl Lieferanten als auch Käufer-Unternehmen erfolgreich vertreten.
Darüber hinaus verfügen wir über eine langjährige Erfahrung bei vertriebsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere im Bereich des Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiserechts.
Unser Team bringt ein tiefgreifendes Wissen und Verständnis von grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren mit. Bei mehreren möglichen Gerichtsständen können wir Sie kompetent über Ihren Gestaltungsspielraum beraten und Ihnen zu der im einzelnen effektivsten Verfahrensart raten. Gerade dieses Wissen ermöglicht es uns aber auch, außergerichtliche Lösungen herbeizuführen, wenn dies opportun erscheint.
Unsere Erfolgsbilanz in Gerichtsprozessen beweist, dass wir Ihre Interessen vor Gericht zielstrebig und durchsetzungsstark vertreten werden, wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich oder sinnvoll ist. Dabei ist es uns auch ein Anliegen, Ihre Rechte so rasch wie möglich zu sichern. Hierzu schöpfen wir alle Möglichkeiten aus, bereits im einstweiligen Rechtsschutz ein vorläufiges Ergebnis zu erzielen, denn oft zählt für die Forderungsdurchsetzung jeder Tag.
Beispiele unserer bisherigen Tätigkeit
- erfolgreiche Geltendmachung des Schadens eines deutschen Franchisenehmers gegen ein großes Modeunternehmen vor französischem Gericht
- im Rahmen der Verteidigung gegen Gewährleistungsklage wegen eines unstreitigen Serien-Sachmangels Minimierung des zu zahlenden Schadensersatzes unserer Mandantin, einer Motorenherstellerin
- erfolgreiche Führung eines Deckungsprozesses für einen deutschen Anlagenhersteller gegen französischen Haftpflichtversicherer in Deutschland
- außergerichtliche Abwendung bzw. Minimierung der Ausgleichsansprüche franz. Vertriebspartner gegenüber deutschen Produzenten aus der Medizintechnik- und Elektroindustrie
- erfolgreiche Geltendmachung des Schadens eines österreichischen Anlagenherstellers bei einem später auftretenden Materialschaden, dessen Ursächlichlichkeit nicht geklärt werden konnte
Kontakt
Dr. Daniel Sven Smyrek, Rechtsanwalt/Avocat à la Cour, Spécialiste en droit des relations internationales (französischer Fachanwalt für internationales Recht)
+49 (0)711 2 28 54 56
|