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Mit Urteil vom 24.07.2008 - VII ZR 55/07 - hat der BGH entschieden, dass sich jede einzelne Klausel der VOB/B bei Verträgen mit Verbrauchern an der Rechtsprechung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen messen lassen muss. Dies gilt auch dann - und das ist das eigentlich Neue an diesem Urteil - wenn die VOB/B "im Ganzen" vereinbart sind.
Dieses Grundsatzurteil führt dazu, dass etliche der für den Verbraucher nachteiligen Klauseln, die in Verbraucherverträgen enthalten sind, unwirksam sind.
In diesen Fällen gilt dann BGB-Werkvertragsrecht, welches im Einzelfall zu deutlich günstigeren Ergebnissen für den Verbraucher führt.
Sollten Sie Fragen zu dieser Entscheidung haben, steht Ihnen RA Kahabka gerne zur Verfügung!
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